Zur Publikation gegenwärtiger bischöflichen Verordnung haben Seine Majestät der König eingewilliget. Nachdem Seine Kurfürstliche Durchlaucht, unser Hochwürdigster Herr Ordinarius bemerkt haben, daß den Kindern der Gebrauch der heiligen Sakramente der Beicht und Kommunion hie und da früher gestattet wird ... [Gegeben aus dem bischoflichen General-Vikariat zu Augsburg am 25. November 1809]

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche Diözese Augsburg (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Augsburg 1809
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Beschreibung
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