Asylum Creditorum, Oder Ahnleitung, Wie sich ein jedweder Gläubiger zuverhalten, wenn er keine güthliche Bezahlung von seinem Schuldner erlangen kan, und welcher gestalt er deßwegen entweder den Hülffs-Proceß gebührend anstellen, solcher auch von denen Gerichten verführet, und einem jedweden zu dem seinigen verholffen werden soll Allen Gerichts-Personen, angehenden Practicis, Notariis, und Gerichts-Schreibern, so wohl denen Kauff- und Handels-Leuthen, auch andern... zum besten 2 Asylum Creditorum Secundum, Das ist Nohtdürfftiger Unterricht, Und Nützliche Ahnweisung, wie So wohl Kauff- und Handels-Leute, als auch ins gemein ein jedweder Creditor... zu erlangung eines Juris Realis... den Arrest-Proceß gebührend anstellen... sollen
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Altenburg
Richter
1679
|
Ausgabe: | Bey jetzo zum andernmahl verlangter Außfertigung mit vielen benöhtigten Anmerckungen... nützlichen Formularien, auch vollkommenen Gesätzen... vom Authore verbessert, und fast gäntzlich verneuert |
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Beschreibung: | [1] Bl., 103, [1] S., [7] Bl. - 4 ̊ |
---|