Asylum Creditorum, Oder Ahnleitung, Wie sich ein jedweder Gläubiger zuverhalten, wenn er keine güthliche Bezahlung von seinem Schuldner erlangen kan, und welcher gestalt er deßwegen entweder den Hülffs-Proceß gebührend anstellen, solcher auch von denen Gerichten verführet, und einem jedweden zu dem seinigen verholffen werden soll Allen Gerichts-Personen, angehenden Practicis, Notariis, und Gerichts-Schreibern, so wohl denen Kauff- und Handels-Leuthen, auch andern... zum besten 2 Asylum Creditorum Secundum, Das ist Nohtdürfftiger Unterricht, Und Nützliche Ahnweisung, wie So wohl Kauff- und Handels-Leute, als auch ins gemein ein jedweder Creditor... zu erlangung eines Juris Realis... den Arrest-Proceß gebührend anstellen... sollen

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Keyser, Georg (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Altenburg Richter 1679
Ausgabe:Bey jetzo zum andernmahl verlangter Außfertigung mit vielen benöhtigten Anmerckungen... nützlichen Formularien, auch vollkommenen Gesätzen... vom Authore verbessert, und fast gäntzlich verneuert
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Beschreibung
Beschreibung:[1] Bl., 103, [1] S., [7] Bl. - 4 ̊