Nachweis über die im Jahre ... in den Herzogthümern Coburg und Gotha nach § 21 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1sten Juni 1870 ertheilten Urkunden (Aufnahme-Urkunden) über die Wiederverleihung der Bundes- und Staatsangehörigkeit

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Sachsen-Coburg-Gotha (Herausgebendes Organ), Sachsen-Coburg-Gotha Staatsministerium (Herausgebendes Organ)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Gotha 1875-1880
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Beschreibung
Veröffentlicht:1874(1875) - 1879(1880) nachgewiesen