Wir finden Uns veranlaßt, nachträglich zu Unsern allerhöchsten Reskripten vom 21ten und 28ten v. M. zu verordnen, daß alle in Unserm Königreiche befindlichen Colonial-Waaren ... unter Siegel gelegt, und so lange darunter bleiben sollen, bis Wir darüber nähere Verhaltungs-Befehle ertheilen ... München, den Iten November 1810

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Maximilian Joseph I. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: München 1810
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 2 HV 106 -1,23A
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Beschreibung
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