Ius coniugum, Oder das Ehe-Recht sowohl das daraus entstehende Mann-Recht, Ehe-Geld, Leibgedinge, Gegenvermächtniß, Gerade und andere Weibliche, auch beyden Eheleuten zustehende Befugnisse, aus denen Göttlichen, Käyser- und Canonischen Rechten sowohl Sächs. und andern Statutarischen Gesetzen ...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Naeve, Johann Karl (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Chemnitz Stöffel 1716
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- KR 179
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Beschreibung
Beschreibung:Text dt.