(U)nnser [Lücke] ... jüngst zu Landßhut ... ist ... beschlossen, daß der auffschlag an Wein, Brantwein, Meet und Bier ... erhöcht ... werden sol ... auch ... auff die Landgerichtischen Tafernen unnd Brewheuser ... ihr wöllet solchen Auffschlag ... im Landtgericht ewrer Ambtsverwaltung ... erfordern unnd vermög der Instruction einbringen ...
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | und |
Veröffentlicht: |
S.l.
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Schlagworte: | |
Online Zugang: | Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Kloeckeliana 13#Beibd.14 Ausfuehrliche Beschreibung |
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Beschreibung: | Inh.: Aufforderung an die Land- und Pfleggerichte (Unterbehörden) im Namen des Herzogs und der Landschaft, die vom Landtag in Landshut im Dezember 1572 beschlossene Verbrauchssteuer ("Aufschlag") auf Getränke gemäß der 1572 verabschiedeten und beiliegenden "Instruktion" zu einem bestimmten Termin einzubringen und nach dem hier beschriebenen Verfahren an die Rentämter (Mittelbehörden) abzuführen. - Mit Lücken für hs. Ausfüllung. - Typograph. Initiale zu Beginn des Textes: V |
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Beschreibung: | 1 Bl. einseitig bedr., 332 x 243 mm, Text (49 Zeilen) und Absender (3 Zeilen) |