Welche Personen gehören zu den neben dem Richter bei der Testamentsaufnahme Mitwirkenden, welche nur unter Beobachtung der Vorschriften der §§ 133, 135, 136 I, 12 Allgem. Landrechts im Testamente bedacht werden können? eine landrechtliche Interpretationsstudie ; mit Berücksichtigung der "Materialien" und der gemeinrechtlichen Grundlagen des Allgem. Landrechts
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | und |
Veröffentlicht: |
1900
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Beschreibung: | Freiburg im Breisgau, Univ., Diss. |
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Beschreibung: | IV, 66 S. |