Welche Personen gehören zu den neben dem Richter bei der Testamentsaufnahme Mitwirkenden, welche nur unter Beobachtung der Vorschriften der §§ 133, 135, 136 I, 12 Allgem. Landrechts im Testamente bedacht werden können? eine landrechtliche Interpretationsstudie ; mit Berücksichtigung der "Materialien" und der gemeinrechtlichen Grundlagen des Allgem. Landrechts

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gülland, Paul (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:und
Veröffentlicht: 1900
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Beschreibung
Beschreibung:Freiburg im Breisgau, Univ., Diss.
Beschreibung:IV, 66 S.