Erb-Lands-Vereinigung Deß Rheinischen Ertz-Stiffts Cöllen, Welche im Jahr Christi 1463. auffgericht, Und Nachgehends im Jahr 1550. vom Ertz-Bischoffen und Chur-Fürsten Adolff, Mit Einem Hochw. Thumb-Capitul, und übrigen Ständen der Graffen, Ritteren, und Städten ... beständig ernewert, Und Von denen nachgefolgten Ertz-Bischoffen bestättiget worden

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Erzstift Köln (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Bonn Rommerskirchen 1729
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:[14] Bl.