Gründliche Bestärckung Des Actenmäßigen Berichts Von dem im Hochlöbl. Schwäbischen Crays herkommlichen jure et modo praesentandi assessorem Aug. Conf. camerae imp. Wordurch Das Recht Des Hochfürstl. Hauses Würtemberg, und deren übrigen Löbl. Evangel. Ständen mehrers ans Licht gestellt Damit aber auch Die so genannte Aufrichtige Einleitung Des Hochfürstl. Badischen Hauses Nahmens der Weltlichen Fürsten-Banck dises Crayses Evangelischen Antheils widerlegt ... wird
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Körperschaften: | , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | und |
Veröffentlicht: |
Stuttgardt
Cotta
1742
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Beschreibung: | 8, 130 S. |
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