Die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit inerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen" in � 110 des Strafgesetzbuches, insbes. m. Bezug auf d. Vorsatz d. Auffordrnden

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schmidt, Karlheinz
Format: UnknownFormat
Sprache:und
Schlagworte:
Online Zugang:Katalogkarte der UB Frankfurt
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Beschreibung
Beschreibung:48 S.