Kann bei einer einheitlichen deutschen Handels- und Zollverfassung Hamburg aus der deutschen Zolllinie ausgeschlossen bleiben?
Boberach: Im Anschluß an: "Die deutsche Handels- und Zollverfassung und das Freihafensystem ..." vom August 1848 wird dargelegt, daß im Interesse der Handelseinheit Deutschlands Hamburg keinen Freihafen außerhalb des gemeinsamen Zollgebietes bilden soll. Das widerspräche einer aktiven deut...
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main
Sauerländer
00.09.1848
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Zusammenfassung: | Boberach: Im Anschluß an: "Die deutsche Handels- und Zollverfassung und das Freihafensystem ..." vom August 1848 wird dargelegt, daß im Interesse der Handelseinheit Deutschlands Hamburg keinen Freihafen außerhalb des gemeinsamen Zollgebietes bilden soll. Das widerspräche einer aktiven deutschen Handelspolitik und dem System von Retorsionszöllen |
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Beschreibung: | 50 S. |