Bedenken über die §§. 18. und 19. der Grundrechte des deutschen Volks, nach welchen die Gemeinden die Lehrer an den Volksschulen besolden und wählen sollen

Boberach: Ein Schulgesetz soll das Besetzungsrecht für Lehrerstellen der Staatsbehörde zuweisen, damit die Lehrer nicht der Willkür ihrer Gemeinden ausgeliefert sind

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schlegel, K.
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Ansbach Gummi 00.00.1848Herbst 1848
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Beschreibung
Zusammenfassung:Boberach: Ein Schulgesetz soll das Besetzungsrecht für Lehrerstellen der Staatsbehörde zuweisen, damit die Lehrer nicht der Willkür ihrer Gemeinden ausgeliefert sind
Beschreibung:15 S.