Kundmachung an das Landvolk: Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ...
Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Landbevölkerung, den Anordnungen und Entscheidungen der Patrimonialbehörden Folge zu leisten, die nach der Aufhebung der Untertänigkeit noch bis zum Zeitpunkt der Einrichtung landesfürstlicher Behörden tätig sind. Nebst Ausführungsbestimmungen
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Wien
K. K. Hof- u. Staatsdr.
15.09.1848
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Zusammenfassung: | Welsch (Projektbearbeiter): Aufruf an die Landbevölkerung, den Anordnungen und Entscheidungen der Patrimonialbehörden Folge zu leisten, die nach der Aufhebung der Untertänigkeit noch bis zum Zeitpunkt der Einrichtung landesfürstlicher Behörden tätig sind. Nebst Ausführungsbestimmungen |
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Beschreibung: | 1 Flugbl. Druckspiegel 21 x 37 cm |