Kundmachung: Um der zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschreitenden Nationalgarde den gebührenden gesetzlichen Schutz zu sichern ...
Welsch (Projektbearbeiter): Strafandrohungen: schwerer Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren im Falle der Behinderung der Nationalgarde bei der Ausübung ihres Dienstes durch Drohung oder Gewalt; Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monat im Falle des unbefugten Tragens von Abzeichen der Nationalgarde und...
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Wien
K. K. Hof- u. Staats-Dr.
24.08.1848
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Zusammenfassung: | Welsch (Projektbearbeiter): Strafandrohungen: schwerer Kerker von 6 Monaten bis zu 5 Jahren im Falle der Behinderung der Nationalgarde bei der Ausübung ihres Dienstes durch Drohung oder Gewalt; Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monat im Falle des unbefugten Tragens von Abzeichen der Nationalgarde und der Akademischen Legion |
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