Selbst-Vertheidigung des Studenten Moneke auf die Anklage wegen Hochverraths: Meine Herren! Ich stehe hier eines Verbrechens angeklagt, das ich keiner ernsthaften Vertheidigung zu würdigen vermöchte ...

Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung des Angeklagten gegen die Anschuldigung der Majestätsbeleidigung. Die Verfolgung eines solchen Delikts bezeichnet Monecke als Merkmal des absoluten Staates

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Monecke, Edmund
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin Litfaß 08.07.1848
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Beschreibung
Zusammenfassung:Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigung des Angeklagten gegen die Anschuldigung der Majestätsbeleidigung. Die Verfolgung eines solchen Delikts bezeichnet Monecke als Merkmal des absoluten Staates
Beschreibung:1 Flugbl.
Druckspiegel 56 x 42 cm