Nothwendige Hülfsmittel, welche sogleich bey nachstehenden scheinbaren Todesarten zur Rettung der Unglücklichen auf der Stelle angewendet, und so lange ohn Unterlaß fortgesetzt werden müssen, bis ein Arzt und Wundarzt herbey geschaffet worden

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Veröffentlicht in:Gelehrte Beyträge zu den mecklenburg-schwerinschen Nachrichten
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1787
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