Instruction für die Krieges und Domainen-Kammern in Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen über die Ausführung der Verordnung vom 27. July 1808 wegen Verleihung des Eigenthums an die Immediat-Einsaßen in den Domainen von ihren Grundstücken
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Veröffentlicht: |
Königsberg
Königl. Hof-Buchdr.
1808
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