Die für Anteile an in kommunaler Trägerschaft stehenden Sparkassen geltende Ausnahmekonvention auf dem bilanzrechtlichen Prüfstand tradiertes Bilanzrechtsverständnis qua erfolgreich betriebenen Lobbyings ins Gegenteil verkehrt!
Dass Sparkassen als ausgergründete (kommunale) Wirtschaftsunternehmen weder im gemeindlichen Jahres- noch im Gesamtabschluss eine adäquate Berücksichtigung erfahren, ist seit jeher Gegenstand höchst kontrovers geführter Disskussionen. Stellvertretend für alle anderen Bundesländer, geht der vorliegen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2015
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Dass Sparkassen als ausgergründete (kommunale) Wirtschaftsunternehmen weder im gemeindlichen Jahres- noch im Gesamtabschluss eine adäquate Berücksichtigung erfahren, ist seit jeher Gegenstand höchst kontrovers geführter Disskussionen. Stellvertretend für alle anderen Bundesländer, geht der vorliegende - sich nachfolgend ausschließlich auf den Rechtsrahmen Nordrhein-Westfalens stützende - Beitrag der Frage nach, ob der gesetzlich legitimierte Verzicht auf eine Bilanzierung bzw. Konsolidierung von in kommunaler Trägerschaft stehenden Sparkassen mit allgemeinen (konzern-)bilanzrechtlichen Grundsätzen im Einklang steht. Hierbei zeigt sich, dass die speziell verbandsseitig vorgebrachten Bedenken jedweder Grundlage entbehren, besagte Ausnahmekonvention der mit der Reformierung des kommunalen Haushaltsrechts verfolgten Zielsetzung gar diametral entgegensteht. |
---|---|
Beschreibung: | Zssfassung in engl. Sprache |
ISSN: | 0340-5370 |