Verordnung, daß den Civil-geistlichen und bey den Königl. Militär-Etaten außer den Officiers angesetzten Bedienten ... obliegen solle, vor ihrer Verheirathung einen ... Einschuß in die allgemeine Wittwencasse zu thun ... Christiansburg, den 4ten August 1788
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Kopenhagen
Höpffner
ca. 1788
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