Die Windenergie an Land in der Reform des EEG und des Planungsrechts
Die Verfasser gehen auf die vom 1. August 2014 an gültigen Veränderungen ein, die aus der Novellierung des EEG und der Einfügung des § 249 III BauGB resultieren. Für die Anlagenbetreiber ergeben sich aus ihrer Sicht keine wirtschaftlichen Einschränkungen. In planungsrechtlicher Hinsicht jedoch könne...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2014
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Zusammenfassung: | Die Verfasser gehen auf die vom 1. August 2014 an gültigen Veränderungen ein, die aus der Novellierung des EEG und der Einfügung des § 249 III BauGB resultieren. Für die Anlagenbetreiber ergeben sich aus ihrer Sicht keine wirtschaftlichen Einschränkungen. In planungsrechtlicher Hinsicht jedoch können die Länder mit Hilfe des neu eingeführten § 249 III BauGB per Gesetz Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und baulichen Nutzungen bestimmen, was die Flächenverfügbarkeit verengen wird. Zitiert werden u.a. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drucks. 157/14 und die BT-Drucks. 155/14 sowie folgende Urteile: BayVGH, Beschl. v. 05.12.2013 , Az.: 22 CS 13.1760, OVG Lüneburg, Urt. v. 28.08.2013, Az.: 12 KN 146/12, BVerwG, Beschl. v. 22.04.2010, Az.: 4 B 68/09, OVG NRW, Urt. v. 26.09.2013, Az.: 16 A 1295/08 |
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ISSN: | 0012-1363 |