Gründliche Beleuchtung der von dem Herrn Anwaldt Hochfürstlich Hildesheimischer Hofkammer producirten und zum Theil öffentlichen Abdruck befördertern Beylagen in Sachen der dienstpflichtigen Unterthanen der Vogteyen Rosenthal, Hohenhameln und Dungelbeck, Fürstlich Hildesheimischen Amtes Peine contra den Herrn Hofkammerrath und Amtmann von Lochausen zu Peine, als Einnehmer des Dienstgeldes, auch Hochfürstlich Hildesheimische Regierung betr. die Leistung des Naturaldienstes und darneben verlangten ... Dienstgeldes
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Sprache: | ger |
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Hildesheim?
Verlag nicht ermittelbar
1789
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