Reglement, Wie es mit den Probe- Auch andern in Königlichen Landen gebräuchlichen Scheffeln, Und mit Eichung derselben, auch wann Streitigkeiten wegen des Scheffel-Maasses vorkommt, gehalten werden soll [Signatum Berlin, den 5. Maji 1722.]

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Königlich-Preußisches Edict, wodurch die Gleichheit und Richtigkeit der Landes-Policey-Verfassung von Elle, Maaß und Gewicht, nebst andern dahin gehörigen Puncten, im Hertzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz ausführlich reguliret wird
Weitere Verfasser: Friedrich Wilhelm I. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1722
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