Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Rechtsratgeber für Ältere und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte

Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemä ︢?? 41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Ehmann, Frank (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Frankfurt am Main Fachhochschulverl. 2011
Ausgabe:2., aktualis. Aufl.
Schriftenreihe:Fachhochschulverlag 11
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Online Zugang:Inhaltsverzeichnis
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