Edict, daß die Ehegelübde der Studirenden zu Kiel, und ihre Anwerbung unter den Königl. Truppen, bey ermangelnder Einwilligung ihrer Eltern und Vormünder, ungültig seyn sollen. Christiansburg, den 28sten Märtz, 1776
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Copenhagen
Höpffner
1776
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