Versuch eines Auszuges unterschiedlicher Umstände und Nachrichten Von den Amts-Verrichtungen Des Herrn Gerichts-Voigts nach neueren Zeiten mit beigefügter Beleuchtung der vormaligen Beschaffenheiten Des hiesigen Actuariats ; nebst kurtzen Anhang betreffend Einige besondere und seltene Subhastations-Vorfälle, in Ansehung der achterfolgten Erben und des Näherrechtes bey öffentlich verkaufft werdenden Ländereien

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Veröffentlicht in:Müller, Hieronymus, - 1755 Untersuchungs-Tractat der Umstände, Welche vor, bey und nach dem öffentlichen Verkauff der unbeweglichen Güter, oder sogenannten Erben, in Hamburg üblich, und darbey zu beobachten erforderlich sind
1. Verfasser: Müller, Hieronymus (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Spiering, Konrad Jakob (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Hamburg Spiering 1747
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Titel Jahr Verfasser
Versuch eines Auszuges verschiedener der vornehmsten Gebräuche, Umstände und Nachrichten Von der Aufruffung, Verlassung und Zuschreibung der subhastirten Erben, nebst den darbey Vorkommenden Impugnationen, derselben Tilgung, oder Verbürgung, oder bey Würdenverbleibung, : imgleichen Von den unvermutheten Schadens-Zufällen und derselben Tragung und Vergütung, ... und endlich von den Rescindirungen der Subhastationen, etwanigen Betruges der Parteien, oder der Verletzung wegen über die Helfte, als auch unter Preis des eigentlichen Werthes 1747 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges unterschiedlicher Umstände und Nachrichten Von den Amts-Verrichtungen Des Herrn Gerichts-Voigts nach neueren Zeiten : mit beigefügter Beleuchtung der vormaligen Beschaffenheiten Des hiesigen Actuariats ; nebst kurtzen Anhang betreffend Einige besondere und seltene Subhastations-Vorfälle, in Ansehung der achterfolgten Erben und des Näherrechtes bey öffentlich verkaufft werdenden Ländereien 1747 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner derer vornehmsten Gebräuche, Umstände und Nachrichten Von der rechtlichen Verbindlichkeit, dem längst-üblichen Herkommen, und den mannigfaltigen Arten und Beschaffenheiten der am nothwendigsten zu bewürckenden Anzeigungen : sowohl überhaupt mit dem Exempel von den Servituten und desfals habenden Gerechtigkeiten erläutert, als auch ins besondre diejenigen Angaben und Verkauffs-Bedingungen betreffend, welchen von den Verkäuffern, von den Häurern und von den hypothecarischen Gläubigern bey der Subhastation angezeiget werden müssen 1746 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedener der vornehmsten Gebräuche, Umstände und Nachrichten Von dem Unterscheid der Servituten und der Servitut-Gerechtigkeiten, imgleichen Von den vielerlei Arten der letzteren, welche von den Nachbaren bey der Subhastation angezeiget werden : mit beygefügter kürtzlichen Erörterung des 20. Titels 2. Theiles hiesigen Stadt-Buches: Von Gebäuen und derselben Ordnung; ... 1746 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner der vornehmsten Gebräuche, Umstände und Nachrichten Von der vormaligen Gerichtshegungs-Art nach Deutscher Weise, So wie auch nach Masgebung des nachherigen Sachsen-Rechtes überhaupt, insbesondere aber Von der hiesigen Gewonheit das Gericht in alten Zeiten zu halten, so mit der vorgedachten gar sehr überein gekommen : Als eine Fortsetzung mitgetheilet Von den Amts-Verrichtungen des Hrn. Gerichts-Voigts in mittleren Zeiten, von Anno 1270. bis 1622. Und aus hiesigen innerhalb solchen Jahrhunderten abgegebenen gesamten Statuten ... zusammen getragen 1746 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedener der vornehmsten Umstände und Nachrichten Von der Verjährung und Nichtverjährung der Servitut-Gerechtigkeiten, besonders diejenigen betreffend, welche von den Nachbaren, ihrer Abwesenheit halben, bey der Subhastation nicht angezeiget werden können : nach Masgebung des Ursprunges, der Eigenschaft und Würckung der darauf erfolgenden Veranlassung erwogen, und aus Deutschen Rechten, Herkommen und Gewohnheiten, ingleichen aus dem Sachen-Spiegel und Sächsischen Weichbilde, nebst hiesigen alten, mitlern und neuen Staututen, so wie auch aus den algemeinen Römischen Rechten zusammen getragen 1746 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner derer vornehmsten Gebräuche, Umstände und Nachrichten Von der Legitimation des Verkäuffers, oder Rechtmäßigen Bescheinigung desselben, betreffend seine Person, und die Befugnis des öffentlich vorzunehmenden Verkauffs : imgleichen Von dem Einsatz der Erben nach Unterscheid wilkührlicher oder aber nothwendiger Subhastation, ... mit nöthiger Anweisung vieler desfals dienlichen Hülfs-Mittel, und beygefügter umständlichen Erörterung der Algemeinen Verkauffs-Bedingungen, die vor Bot und Uberbot, bey der Subhastation, allemal aufgeruffen werden 1745 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner derer vornehmsten Gebräuchen, Umstände und Nachrichten Von dem Vorzuge Der Public- für der Privat-Verkauffung: Dem Näher-Rechte, Jure Retractus: Denen von Verkäuffern samt andern gegen bevorstehenden Verkauff nothwendig zu überdenckenden Anzeigungen, und Von den üblichen Inventario Derer auf dem Einbeckschen Hause subhastirt werdender Erben 1745 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedener derer vornehmsten Nachrichten und Umstände Von der sehr alten Grundlegung und aufgekommenen Nahmens-Benennung des Einbeckschen Hauses, als dem Orte, woselbst in Hamburg die öffentliche Verkauffung der Erben geschicht : nebst einer Vorrede Von denen zu dieser Abhandlung gehörigen und darauf noch ferner folgenden Ausführungen Von öffentlicher Verkauffung der Erben auf vorbemeldtem Hause 1745 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedener derer vornehmsten Gebräuchen, Umstände und Nachrichten Von der bey denen Römern üblich gewesenen Oeffentlichen Verkauffung sub Hasta : nebst vormahls hiesigen der Erben bey Brennender Kertze, und der Veranlassung, Daß eigentlich auf dem Einbeckschen Hause, und nicht anderwerts dergleichen Verkauff gebräuchlich worden 1745 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner derer vornehmsten Umstände und Nachrichten Von dem Herren Gerichts-Voigt, Der Die gerichtl. anerkannten öffentl. Verkauffungen zur Vollziehung bringt, und solche Erben denen Käuffern nachhero zuschreiben läst : mit Beleuchtung Desselben Amts-Verrichtungen nach uhrältsten Zeiten, samt denen darin mit einschlagenden Sachen, und demnach De Advocato von dem Stadt- und Gerichts-Voigt, ... 1745 Müller, Hieronymus
Versuch eines Auszuges verschiedner derer vornehmsten Gebräuchen, Umstände und Nachrichten Von der zulässigen oder unzulässigen oft aber nothwendig Öffentlichen Verkauffung der sogenannten Gotts-Höffe, Fideicommis- zu getreuen Händen zugeschriebenen, zu verkauffenden und wieder an sich zu kauffenden,, ... und zur Helffte zu veräussernden Erben, wie auch von dem Anschlage und der Kundmachung, benebst denen Tagen und Stunden, an welchen die Subhastation auf dem Einbeckschen Hause bewürcket wird 1745 Müller, Hieronymus
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