Hochzeit-Ordnung/ Der Stadt Dantzig/ Wie dieselbe von Einem Hochweisen Rath jedermänniglich zum Besten von nu an einzuführen und zu halten ist geschlossen worden [Signatum auff unserm Rahthauß den 10. Julii Anno 1657.]

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Danzig (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Rhete, David Friedrich (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Danzig Rheten 1657
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext
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