Newe Reformirte HerpstOrdnung Welcher gestalt es hinfüro mit Einziehung deß Weinzehenden/ Auch anderer Weingefäll/ im Hertzogthumb Würtemberg solle gehalten werden ; [Datum Studtgardten den Zehenden Julii ... Ein tausendt Sechs hundert und Siben Jahr]

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Württemberg <Herzogtum> (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Friedrich I. (BerichterstatterIn), Kautt, Matthias (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stuttgarten Kautt 1649
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext
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