Ohnumbgängliche Nohtdurft Der hochbedrängten Stadt Erffurt/ Zu Offenbahrung ihrer Unschuld In Sachen Dero von Ihr. Churf. Gnad. zu Maintz Wider dieselbe ohnlängst ausgewirckten und angeordneten AchtsErklärung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaften: Erfurt (BerichterstatterIn), Mainz, Kurfürstentum (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Hertz, Johann Georg (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erfurt Hertz 1663
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext
Volltext
Volltext
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!