Rechtliche Deduction Und Außführung/ Daß die von Weverling zu Watzem/ an den Weverlingischen Lehngütheren zu großen Vahlberg/ keine alte Stamblehns gerechtigkeit behaubten können/ auch niemalß simultaneam investituram daran erlangt Auß Den Alten Original Investituris, und andern beglaubten Uhrkunden gezogen. Der Gebrüdere und Gevättere von Hoym/ auff Eßbeck/ Großen Vahlberg und Ußlar

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Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Dürr, Christian (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Speyer Dürr 1665
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Online Zugang:Volltext
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