Monitoring als Verwaltungsaufgabe
Behörden werden durch eine zunehmende Zahl von Normen verpflichtet, ein so genanntes Monitoring durchzuführen. Zuletzt hat etwa die Bundesnetzagentur ihren ersten Monitoring-Bericht nach §§ 35, 63 IV Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den Entwicklungen des Energiemarktes veröffentlicht. Den Behörden...
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Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2007
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Zusammenfassung: | Behörden werden durch eine zunehmende Zahl von Normen verpflichtet, ein so genanntes Monitoring durchzuführen. Zuletzt hat etwa die Bundesnetzagentur ihren ersten Monitoring-Bericht nach §§ 35, 63 IV Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu den Entwicklungen des Energiemarktes veröffentlicht. Den Behörden wie den Betroffenen mag freilich zumeist klar sein, was sektorspezifisch unter einem Monitoring zu verstehen ist. Ein allgemeiner Rechtsbegriff des Monitorings hat sich hingegen noch nicht herausgebildet. Zwar wird der Begriff durch deutschsprachige Schlagworte in Rechtsnormen wie in der wissenschaftlichen Diskussion immer wieder zu präzisieren versucht, diese greifen aber teils zu kurz oder sind lediglich bereichsspezifisch angemessen. Nachfolgend soll der Versuch unternommen werden, sich dieser noch jungen Verwaltungsaufgabe, insbesondere in Abgrenzung zu etablierten Begriffen des Verwaltungsrechts, sektorübergreifend anzunähern. (Quelle: Verlag). |
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ISSN: | 0012-1363 |