Punkteschema für soziale Auswahl für konkret bevorstehende Kündigungen als Auswahlrichtlinie i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG - allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Das BAG hat erstmals entschieden, dass ein Punkteschema für die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auch dann eine Auswahlrichtlinie i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist, wenn dieses lediglich für konkret anstehende und nicht für alle künftig auszusprechenden Kündigungen maßgeblich sei...
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Veröffentlicht in: | Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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