Erneuerbare Energien als Gegenstand von Festlegungen in Raumordnungsplänen
Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild zwangsläufig und ziehen damit automatisch die Aufmerksamkeit auf sich. Andere erneuerbare Energiequellen sind gewöhnlich nicht mit dieser Problematik so stark behaftet und kommen nicht mit dem § 35 BauGB (Privilegierung im Außenbereich) in Konflik...
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Hannover
Verl. der ARL
2006
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Schriftenreihe: | Arbeitsmaterial der ARL
319 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | Inhaltstext Inhaltsverzeichnis http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-285098 |
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