Von Gottes gnaden Wir Gustaff Adolph, Hertzog zu Mecklenburg ... Fügen Allen and [!] Jeden, Unsern Hauptleuten, Jägermeistern, OberFörstern ... in sonderheit Jägern, Schützen, Vögten ... hiemit zu wissen. ... daß sich ein jeder des Wildschiessens gäntzlich, und zumahl in der von Uns in Unsern vorigen Edicten gesetzten Zeit, enthalten, oder gewisser Bestraffung ... gewertig sey ... So geschehen und gegeben in Unser Residentz Güstrow am 30. Decembr. Anno 1674

Verordnung zum Jagdverbot

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Mecklenburg-Güstrow (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Gustav Adolf (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Güstrow 1674
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