Die Europafähigkeit des Grundgesetzes und die Föderalismuskommission Ein Abgesang
Bereits bei seiner Einfügung 1992 als Monstrum verunglimpft, stand Art. 23 GG, und damit die Europafähigkeit des Grundgesetzes, bei den Beratungen in der Kommisssion zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung erneut auf dem Prüfstand. Dieses Mal ging es dabei zum einen um die Frage, inwieweit die Bund...
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Veröffentlicht in: | Die öffentliche Verwaltung |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2005
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Zusammenfassung: | Bereits bei seiner Einfügung 1992 als Monstrum verunglimpft, stand Art. 23 GG, und damit die Europafähigkeit des Grundgesetzes, bei den Beratungen in der Kommisssion zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung erneut auf dem Prüfstand. Dieses Mal ging es dabei zum einen um die Frage, inwieweit die Bundesregierung durch das komplizierte Geflecht von Mitwirkungsbefugnissen der Länder ihrer Handlungsfähigkeit auf europäischer Ebene beraubt sei. Zum anderen wurde thematisiert, wie dem deutschen Defizit bei der Umsetzung von Richtlinien abgeholfen werden könnte. Der Beitrag spiegelt die diesbezüglichen Schwerpunkte der Föderalismusdebatte wider und beleuchtet sie vor dem Hintergrund des neuen Vertrags über eine europäische Verfassung, der nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft treten soll (Quelle: Verlag). |
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ISSN: | 0029-859X |