Wir Friderich von Gottes Gnaden König in Preussen ... Fügen hiermit ... zu wissen, ...daß obschon so wol ... in stattlichen Verfassungen Kirchen- und Policey-Ordnungen auch in Beschreibung völliger Feyre der Sonn- und Fest-Tage unterschiedene Verordnungen ergangen, doch selbige ... nicht geziemend nachgelebt sey Verordnen derowegen ... Erstlich, daß alle Prediger ihres Ambts treulich wahrnehmen, und ausser erheblicher Noht weder durch Wegreisen, noch sonst die Cantzel einem andern verstatten ... Zum andern, damit der Sonntag gantz gefeyret werde, soll ... der Gottesdienst Vor- und Nachmittage gehalten ...
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Königsberg
1701
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Beschreibung: | Titel ist Textanfang. Am Textende: Gegeben Königsberg den 28. Decembr. Anno 1701 Autopsie nach Ex. der HSU |
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Beschreibung: | [2] Bl 4° |