Compendium tam Juris Civilis, quam Feudalis, Das ist, Kurtzer Auffzug des gemeinen Lehn- und Kayser rechts ... deutsch ohne allegaten verfertiget, Jetzo aber mit vielen summarijs Rechtsgründen vnd Additionibus, welche aus D. Joachimi Scheplitz Commentario vnd andern Rechtslehrern Kürtzlich zusammen gebracht, nicht allein wiederumb auffgelegt, vnd corrigiret, sondern auch ... verbessert, Dazu ... ein Anhang von Verzeihung der Rechte in Contracten vnd weltlichen Handlungen ... _ einem Verzeichnisz Lateinischer Wörter, so vor Gerichte ... gebrauchlich (Unter die praefatio Tobias Heidenreich)
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Schleusingen
1625
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Beschreibung: | kl. 8" |
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