Demnach sich einige Zweifel und Anstand hat ereignen wollen ... (Festlegung, dass nach dem Tode der Eltern sowohl den Kindern aus erster als aus zweite Ehe das Erbe zu gleichen Teilen zusteht, es sei denn, es gäbe ein anderslautendes Testament.)

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Franz Konrad (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1755
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