Verordnung wegen Zusammenziehung bäuerlicher Grundstücke oder Verwandlung derselben in Vorwerks-Land mit Bezug auf die §§ 6. und 7. des Edikts vom 9ten October 1807 den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigenthums betreffend Für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz ; [gegeben Königsberg den 27ten März 1809]
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Breslau
Korn
1809
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