Publikandum. Se. Königl. Majestät von Preußen ... haben zur Beförderung des Fabriken-Gewerbes in den Cantonspflichtigen Provinzial-Städten das Regelement wegen Ergänzung der Regimenter mit Inländer in Friedenszeiten vom 12ten Februar 1792. mittelst Cabinets-Ordre vom 20sten Juli d. J. dahin zu erweitern geruhet, daß die ganze erste Generation ... die Canton-Exemption genießen sollen [Signatum Berlin, den 29sten July 1802]
Erweiterung des Reglements wegen Ergänzung der Regimenter mit Inländern in Friedenszeiten vom 12. Febr. 1792 auf die ganze erste Generation, die sich an kantonpflichtigen Orten niederlassen
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1802
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