Die Erklärung des Drittschuldners, daß er die gepfändete Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten bereit ist Eine Untersuchung zu § 840 ZPO

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Baudisch, Johannes (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
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Beschreibung
Beschreibung:[Maschinenschrift]
Auszug: Greifswald 1922: Adler. 9 S. 8"
Greifswald, R.- u. staatswiss. Diss. v. 6. März 1922
Beschreibung:83 S. 4"