Die Haftung des vertragsmäßigen Uebernehmers eines Vermögens gegenüber den Gläubigern des Veräußerers gemäß § 419 B. G. B.

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Bachler, Franz (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Ohlau in Schles Eschenhagen 1928
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