Johann Andreen Hofmanns Abhandelung [Abhandlung] von dem vormaligen und heutigen Krigesstaate, den Aufgeboten so wohl der Ritterschaft und Lehnleute als auch der Unterthanen, der Musterung der Vasallen, Errichtung der Landmiliz und beständiger Regimenter, Einführung der gleichfömigen Kleidung bei dem Kriegesvolkess in Teuschlande als in Hessin besonders ...
Th. (1.) 2
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Lemgo
Meyer
1769
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