(Verordnung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) (Vom 8. Juni 1916) Die Bundesratsverordnung über die Geltendmachung von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden vom 8. Juni 1916 nebst den Verordnungen über Einigungsämter, über die Zwangsverwaltung von Grundstücken und über den dinglichen Rang öffentlicher Lasten. Erl. von Erich Zweigert
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Berlin
Vahlen
1916
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