Die zum Schutze des Vertragserben gegen eine Vereitelung des Erbvertrags durch Verfügungen des Vertragserblassers unter Lebenden gegebenen Vorschriften der §§ 2287,2288 B.G.B. Jaeger, Anton, Referendar

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Jaeger, Anton (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Wiesbaden Petmecky 1912
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