Die Bürgschaft für eine Forderung, für welche dem Gläubiger vom Hauptschuldner die Bestellung einer Hypothek versprochen ist. Vetter, Richard, Referendar ; Unter Berücks. d. Bürgerl. Gesetzbuches

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Vetter, Richard (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: Greifswald J. Abel. 1898
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