Allergnädigste Verordnung, Welchergestalt denen Verwüstungen aller, denen Stifftern, Clöstern [et]c. denen von Adel, und andern zugehörigen Waldungen und Holtzungen, in Seiner Königlichen Majestät Fürstenthum Halberstadt, und zugehörigen Graf- und Herrschaften, in Zukunfft gesteuret werden soll De Dato, Berlin, den 25ten May 1765.
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Sprache: | ger |
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Halberstadt
Delius
1765
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