Allergnädigste Verordnung, Welchergestalt denen Verwüstungen aller, denen Stifftern, Clöstern [et]c. denen von Adel, und andern zugehörigen Waldungen und Holtzungen, in Seiner Königlichen Majestät Fürstenthum Halberstadt, und zugehörigen Graf- und Herrschaften, in Zukunfft gesteuret werden soll De Dato, Berlin, den 25ten May 1765.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Friedrich II. (BerichterstatterIn), Delius, Johann Friedrich (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Halberstadt Delius 1765
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!