Giebt es einen allgemeinen Grundsatz, aus welchem alle Pflichten des Menschen, in welchem Zustande er sich auch befinden möge, so hergeileitet werden können, daß niemahls ein Widerspruch zwischen ihnen entstehe?
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Riga
Hartknoch
1777
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