Patent Daß alle ausländische Künstlers, Ouvriers, Fabriquanten und Manufacturiers, Welche sich In Sr. Königl. Majestät von Preussen Schlesischen Landen niederlassen, Zehn-jährige Freyheit von Bürgerlichen Oneribus, freyes Bürger- und Meister-Recht/ Wie auch Drey-jährige Accis-Freyheit Die In den Neiß- und Briegischen Vorstädten Anbauende aber Noch über dieses 10. pro Cento Bau-Freyheits-Gelder zu geniessen haben/ ihnen auch die Bau-Stellen frey angewiesen weden sollen ; De Dato Berlin, den 6. Novembr. 1742
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Halberstadt
Lange
1742
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