Circulare an sämtliche Regimenter und Bataillons der Infanterie, Cavallerie und Artillerie. Nachdem Se. Königliche Majestät von Preussen ... in dem Reglement für die ausländische Werbung vom 1ten Februar 1787. zu verordnen geruhet haben: Daß diejenigen Deserteurs, welche sich bey ihren Regimentern von selbst wieder einfinden ... bey ihren ersten Regimentern angenommen werden sollen ... [Berlin, den 7ten Februar 1791]
Modifizierung des Reglements zur Werbung ausländischer Soldaten, betreffend die Verlängerung oder Erneuerung der Kapitulation von Desserteuren
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Berlin
G. J. Decker
1791
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