Gebühren-Taxe für die Gerichte und Justiz-Commissarien in dem Mandats-, summarischen und Bagatell-Prozeß, nach der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 9ten October 1833 mit allen bis jetzt erlassenen Ergänzungen und Erläuterungen ; Mit zwei Anhängen. I. Die Berechnung des Pauschquantums, welches im Mandats- und Bagatell-Prozeß zu entrichten ist, in 3 Tabellen ; II. Die Bestimmungen über Kosten-Wesen bei schiedsrichterlichen Verhandlungen
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Sprache: | ger |
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Berlin
Brandenburg
1834
Berlin Eisersdorff 1834 |
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